Ein neues Format
Da es sich um ein Experiment handelt, behält sich der Vorstand vor, diese jederzeit zu ändern.
Da es sich um ein Experiment handelt, behält sich der Vorstand vor, diese jederzeit zu ändern.
Der Kunstverein Unna e. V., nachfolgend mit KVU abgekürzt, bietet zwischen den regulären Ausstellungen seine Räumlichkeiten für Kunstveranstaltungen, also Ausstellungen, Performances, Vorführungen, Lesungen mit Kunstbezug und ähnliches, an.
Der KVU tritt für diese Veranstaltungen nicht als Veranstalter auf.
Der KVU wird die Veranstaltung nicht durch Aufsichtspersonal betreuen. Dies Personal muss durch den/die Veranstalter*in gestellt werden.
Der KVU bietet diese Möglichkeit kostenlos an, freut sich aber über Spenden.
Eine Zeit-Raum Veranstaltung darf in der Regel höchstens von einem Donnerstag bis Montag 16:00 Uhr, 11 Tage später, dauern. Das schließt die Zeiträume für Auf- und Abbau mit ein.
Es sind auch kurze Veranstaltungen möglich, die nur einmalig stattfinden, z. B. eine Abendveranstaltung an einem einzelnen Tag.
Die Zeit-Räume sind mit dem Vorstand des KVU abzustimmen.
Ob diese Veranstaltungen öffentlich sein sollen oder nur für geladenes Publikum gedacht sind, entscheidet der/die Veranstalter*in.
Die Öffnungszeiten bestimmt der/die Verantstalter*in in Absprache mit dem Vorstand des KVU.
Der KVU wird die Zeit-Raum Veranstaltungen nach Absprache auf seiner Webseite ankündigen und darauf mit seinem Newsletter hinweisen, aber keine weitere Werbung oder Pressearbeit betreiben.
Bei Pressemitteilungen und im Internet sind folgende Formulierung zu nutzen: "in den Räumen des Kunstverein Unna e. V." oder "in der Reihe Zeit-Raum des Kunstverein Unna e. V.".
Es handelt sich nicht um reguläre Ausstellungen des KVU, sie dürfen nicht als solche im Lebenslauf geführt werden.
Das Logo des KVU darf für die Öffentlichkeitsarbeit des/der Veranstalter*in nicht genutzt werden. Statt dessen ist das Zeit-Raum Logo zu verwenden.
Bilder sollten, solange es das Gewicht zulässt, an die Galerieschiene gehängt werden.
Der Vorstand entscheidet über die Durchführung einer Veranstaltung, nach Massgabe der Ausstellungsplanung und sonstiger anstehender Termine.
Sollte ein Mitglied des Vorstandes des KVU sich als Veranstalter*in bewerben, so müssen die anderen beiden Vorstandsmitglieder einstimmig entscheiden oder das Team des KVU als Entscheider befragt werden.
GEFÖRDERT VON:
FIRMENMITGLIEDER: